Wir sehen zahlreiche Schutzmaßnahmen für den Bau, Betrieb und bei Störfällen der Windenergieanlagen vor, um den Grundwasserschutz zu gewährleisten. So verwenden wir auf dem Baustellenbetrieb ausschließlich Baumaschinen mit doppelten Tankwannen, Elektrofahrzeuge sowie biologische abbaubare Öle. Grundsätzlich erfolgt die Betankung außerhalb des Wasserschutzgebiets. Der gesamte Baustellenbetrieb erfolgt unter strenger Beachtung der Verordnungen, Richtlinien und Vorschriften (u.a. WSG-VO, RiStWag), die durch unabhängige Gutachterinnen und Gutachter kontrolliert werden.
Für den Bau werden nachweislich unbelastete Baustoffe wie Zement, Dichtstoffe und Anstriche verwendet sowie ein Bodenschutzkonzept umgesetzt. Um den Einsatz von Getriebeölen und Hydraulikflüssigkeiten auf ein Mindestmaß zu reduzieren, setzen wir auf getriebelose, direktbetriebene Windenergieanlagen und elektromechanische Komponenten (Azimut- und Blattverstellantrieb). Im Transformator kommen sogenannte Öko-Fette zum Einsatz, das sind biologisch abbaubare Flüssigkeiten. Alternativ prüfen wir auch den Einbau eines Trockentransformators, der vollständig ohne Öl operieren kann.
Bei den Rotorlagern sowie in der Maschinenhausverkleidung verbauen wir geschlossene Systeme mit hochwirksamen Dichtungssystemen, um einem möglichen Austritt von Schmierstoffen und Kühlflüssigkeiten vorzubeugen. Im Maschinenhaus sind Blitzschutztechnik sowie ein automatisches Löschsystem installiert. Für den laufenden Betrieb sehen wir außerdem stetige Wartungs-, Schutz- und Kontrollmaßnahmen sowie ein halbjährliches Grundwasser-Monitoring vor. Die Ackerfläche im Radius um die Windenergieanlagen in Dauergrünland wird mit halbjährlicher Mahd umgewidmet.
Übersicht der Schutzfunktionen:
• Installation von Blitzschutztechnik, automatisches Löschsystem im Maschinenhaus
• Einsatz getriebeloser Windenergieanlagen mit direktgetriebenen Ringgeneratoren ohne Getriebe, zur Reduktion wassergefährdender Stoffe wie Getriebeölen und Hydraulikflüssigkeiten
• kontinuierliche Fernüberwachung, automatische Meldung/Notausschaltung bei Fehlfunktion der WEA
• Transformator mit biologisch abbaubaren Flüssigkeiten
• Verwendung nachweislich unbelasteter, nicht auswasch- oder auslaugbarer mineralischer Baustoff- und Bodenmaterialien wie Zemente und Anstriche.
• Einbau von Mehrfach-Sicherungen sowie Auffangwannen- und -behälter für mögliche Öl- und Kühlmittelaustritte aus der Windkraftanlage.
• Einbau unbelasteter Schottermaterialien für Weg- und Kranstellflächen